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Wohneigentumsförderung

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Bei der Wohneigentumsförderung gewährt das Land Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Förderungsmittel für den Neubau und Erwerb von Wohnraum (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen).

Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind oder einem Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H.

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    "Downloads und Links".

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