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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweise zu(r):

  • Unterschutzstellung bzw. zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Bottrop,
  • denkmalrechtlichen Erlaubnis (Im Sinne des Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine Genehmigung einzuholen.),
  • Denkmalförderung,
  • Steuerbescheinigungen.

Beratung von Bauwilligen, Architekten, Eigentümern, Handwerkern usw. in allen denkmalpflegerischen Fragen. Begutachtung und Festlegung der denkmalpflegerischen Anforderungen im Rahmen von Bauanträgen. Untere Denkmalbehörde ist für den Bereich der Stadt Bottrop die Abteilung 61/2-UDB des Stadtplanungsamtes.

Termine nach Vereinbarung!

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