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Bebauungsplan

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Bebauungspläne werden jeweils für genau abgegrenzte Teilgebiete der Stadt aufgestellt. Sie bauen auf den Darstellungen des Flächennutzungsplans auf und konkretisieren ihn.

Bebauungspläne setzen für diese Teilgebiete rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Nutzungen dort zulässig sind. Festgesetzt werden können beispielsweise:

  • allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete (Art der baulichen Nutzung),
  • die Anzahl der Geschosse, die überbaubare Grundstücksfläche (Maß der baulichen Nutzung),
  • Straßenverkehrsflächen, Flächen für öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindergärten) oder Grünflächen.

Bebauungspläne werden auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem genau festgelegten Verfahren. Am Ende des Aufstellungsverfahrens werden Bebauungspläne vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses werden sie rechtskräftig.

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