Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung
Dienstleistung des Stadtplanungsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Das Baugesetzbuch schreibt bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese Beteiligung erfolgt in zwei Stufen.
Zu Beginn der Planung werden die Planunterlagen im Rahmen der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ für die Dauer von 14 Tagen im Kundenzentrum Bauen ausgelegt. Dort besteht die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Ort und Dauer dieser frühzeitigen Beteiligung werden eine Woche vorher ortsüblich im Stadtspiegel bekannt gemacht.
Nachdem der Entwurf des Plans einschließlich seiner Begründung und der erforderlichen Fachgutachten erarbeitet wurde, werden auch diese Planunterlagen für die Dauer von einem Monat im Kundenzentrum Bauen ausgelegt. Es besteht wiederum die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden ebenfalls eine Woche vorher ortsüblich im Stadtspiegel bekannt gemacht.