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Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Antragstellung
Den Antrag auf eine Neuzulassung ihres Fahrzeugs können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens. 

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen beauftragen. 

Wunschkennzeichen
Sie haben die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug auszuwählen. Dies kann bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs erfolgen, oder Sie reservieren das Kennzeichen vorab online. Nutzen Sie hierzu den Link „Wunschkennzeichen“ am Ende dieser Seite oder klicken Sie unter Links und Downloads „Wunschkennzeichen Online“ an. Bei der Zulassung ist das reservierte direkt anzugeben. 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Kennzeichenschilder bei bestätigter Reservierung bereits vorab prägen zu lassen. Die Möglichkeit besteht hierzu direkt vor Ort bei den ansässigen Schildermachern. Ansonsten können Sie die Kennzeichenschilder im Zuge der Bearbeitung ihrer Neuzulassung prägen lassen.

Wenn Sie kein Wunschkennzeichen auswählen möchten, erfolgt die Zuteilung eines Kennzeichens durch die Zulassungsstelle.

Grundsätzlich sind auf einem Kennzeichen nicht mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Zahlen) zulässig. Beachten Sie daher bei einem sogenannten E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge), einem H-Kennzeichen (Oldtimer) oder einem Saisonkennzeichen, dass das Kennzeichen maximal aus 7 Stellen bestehen darf z. B. BOT-AB12 oder BOT-A123. Die 8. Stelle wird durch den Zusatz „E“ für Elektro bzw. „H“ für historisch sowie den Zeitraum bei Saisonkennzeichen besetzt. 

Feinstaubplakette (Umweltplakette)
In den vielerorts eingerichteten Umweltzonen dürfen sie mit ihrem Fahrzeug nur einfahren, wenn sie eine entsprechende Feinstaubplakette gut sichtbar an die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges angebracht haben. Diese erhalten Sie auf Wunsch im Zuge der Neuzulassung ihres Fahrzeugs.

Online-Neuzulassung:
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online zuzulassen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. 

Den Antrag zur Online Neuzulassung finden Sie, wenn Sie den Link „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ am Ende dieser Seite nutzen. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Neuzulassung Ihres Fahrzeugs ermöglicht.

Nach Eingabe Ihrer Daten erfolgt die Zahlung über ein ePayment-System. Ihr Antrag wird anschließend in Echtzeit geprüft. Hierbei erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände oder sonstiger Gebührenrückstände. 

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages werden sofort online ein Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis bereitgestellt, welche innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden müssen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Zulassung nicht möglich.

Den vorläufigen Zulassungsnachweis müssen Sie ausdrucken und sichtbar am Fahrzeug anbringen.

Der Zulassungsbescheid sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II werden von der Zulassungsstelle innerhalb von zehn Tagen ab Abruf Ihres vorläufigen Zulassungsnachweises an Sie übersandt.

Gleichzeitig erhalten Sie, ebenfalls postalisch, die Stempelplakettenträger sowie den Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf die Kennzeichen. Sie selbst sind verpflichtet, die Stadtsiegel und die TÜV-Plakette auf Ihren zugeteilten Kennzeichen anzubringen.

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