Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Durchführung von Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt oder in sonstiger Form beeinträchtig werden.
Um der aktuellen Lage in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu begegnen wurde die Verfahrensweise der Baustellenkoordinierung angepasst.
Diese erfolgt jetzt über ein internes Koordinierungsverfahren, das keine Zusammenkunft erfordert.
Wir bitten Sie daher bei größeren Maßnahmen auf Straßen des Vorbehaltsnetzes oder von einer Dauer von mehr als 3 Monaten den Koordinierungsbogen auszufüllen.
Bitte beschreiben Sie im Koordinierungsbogen die geplante Verkehrsführung und erwähnen Sie hierbei auch evtl. Besonderheiten der Maßnahme. Das geplante Vorhaben stellen Sie bitte zeitlich, örtlich und verkehrstechnisch vollständig dar.
Die geplante Baumaßnahme wird dann intern abgestimmt und koordiniert.
Sie erhalten nach Abschluss der internen Koordinierung Rückmeldung in Form eines Protokolls, dass das Ergebnis dieser mit nötigen Auflagen oder Ergänzungen enthält. Das Ergebnisprotokoll wird innerhalb von 4 Wochen nach Eingang aller vollständigen Unterlagen zugesandt.
Bitte geben Sie die Ergebnisse der Koordinierung an die von Ihnen beauftragte Baufirma weiter.
Die erwähnten Eckpunkte der Koordinierung sind in den Antrag mit aufzunehmen. Es kann dann, wie bisher auch, der Antrag auf Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung von Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen
durch die Baufirma gestellt werden.
Sollte die geplante Maßnahme sich um mehr als 3 Monate verschieben, erfordert dies einen erneuten Antrag auf Koordinierung.
Bitte beachten Sie bei Antragsstellung auch unsere Leitlinien für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum.
Größere Maßnahmen auf Straßen des Vorbehaltsnetzes oder von einer Dauer von mehr als 3 Monaten müssen koordiniert werden.
Unter größere Maßnahmen sind alle Arbeiten und Aufgrabungen zu verstehen, bei denen die Länge des Aufbruchs >/= 10 m (inkl. Hausanschlüsse) beträgt, sowie eine größere Anzahl (5 oder mehr) von Aufgrabungen sich innerhalb eines Straßenabschnitts (von Kreuzung bis Kreuzung) oder auf einer Länge von 100 m innerhalb der Straße befinden. Hier ist ein Antrag auf Koordinierung per Mail an vrao36bottropde zu stellen. Bei Aufgrabungen mit einer Länge von weniger als 10 m entfällt die Koordinierungspflicht.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Leitlinen unter dem Bereich: Download/Links.