Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Dauerrotkennzeichen)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Dauerrotkennzeichen) können zuverlässigen Kraftfahrzeug(teile)herstellern, Kraftfahrzeughändlern oder Kraftfahrzeugwerkstätten auf Antrag zugeteilt werden.

Sie dürfen ausschließlich für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.

  • Prüfungsfahrt
    Fahrt anlässlich der Prüfung der Fahrzeugtechnik (Bau- und Betriebsfahrt) und Fahreigenschaften durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Kfz-Prüfer einschließlich der Fahrt zum Prüfungsort und zurück.

  • Probefahrt
    Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen einschließlich Hin- und Rückfahrt, z.B. Testfahrten kaufinteressierter Kunden mit und ohne Autoverkäufer.

  • Überführungsfahrt
    Fahrt, die der Überführung eines verkehrssicheren und bauarttypischen Fahrzeugs an einen anderen Ort dient.

Mit der Zuteilung des Dauerrotkennzeichens hat der Inhaber eine große Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, da dieser hier entscheidet, welche nicht zugelassenen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Vor Inbetriebnahme der Fahrzeuge hat sich der Inhaber der Dauerrotkennzeichen daher von deren Vorschriftsmäßigkeit zu vergewissern.

Über jede Fahrt mit einem Dauerrotkennzeichen sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen. Diese sind in einem Fahrtenbuch einzutragen. Zusätzlich ist bei jeder Fahrt ein Fahrzeugscheinheft, welches vor einer Fahrt auszufüllen ist, mitzuführen und auf Verlangen berechtigten Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Zuteilung der Dauerrotkennzeichen führen. Das Kriterium der Zuverlässigkeit bildet daher die Grundvoraussetzung im Rahmen der Antragstellung. 

Antragstellung
Den Antrag auf Zuteilung eines Dauerrotkennzeichens können Sie ausschließlich bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt stellen. Diesen können Sie vorab auf dieser Seite unter Links und Downloads aufrufen.

Telefonische Terminbuchung:
Für die hier genannte Dienstleistung besteht ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung. Zu den o. g. Service-Nummern bestehen hierzu weitere Kontaktmöglichkeiten unter den Telefonnummern 02041 / 70 41 39 oder 02041 / 70 41 31.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz