Fahrerkarte (Digitales Kontrollgerät)
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.
Fahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Jeder Fahrer, der ein entsprechendes Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr führen will, benötigt eine Fahrerkarte.
Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers. Den Antrag für eine Fahrerkarte können Sie in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes stellen. Der Versand erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages pber das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) per Einschreiben an Ihre Wohnanschrift. Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre.
Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei der Führerscheinstelle frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag stellen. Es ist eine persönliche Antragstellung erforderlich. Die Gültigkeit der neuen Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Fahrerkarte an.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer Fahrerkarte ist eine Ersatzkarte unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, zu beantragen. Eine neue Fahrerkarte wird im Anschluss innerhalb von acht Tagen ausgestellt. Sie dürfen für einen Zeitraum von höchstens 15 Kalendertagen weitere Fahrten ohne Fahrerkarte durchführen. In diesem Fall sind Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber zu machen.