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Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder zwei Kennzeichenschildern sind Sie verpflichtet, dies bei der Zulassungsbehörde anzuzeigen. In diesen Fällen ist grundsätzlich eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeugs erforderlich.

Umkennzeichnung bedeutet, dass das Fahrzeug eine komplett neue Buchstaben- / Zahlenkombination erhält. Es besteht keine Möglichkeit, neue Kennzeichenschilder mit derselben Buchstaben- / Zahlenkombination, die dem Fahrzeug zugeteilt sind, prägen zu lassen und wieder am Fahrzeug anzubringen. Der Grund dafür ist, dass verloren gegangene oder gestohlene Kennzeichen zur Fahndung auszuschreiben und für zehn Jahre zu sperren sind. Diese dürfen erst im Anschluss wieder neu ausgegeben werden.

Antragstellung
Den Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt oder in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen melden. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens. 

Verlust von Kennzeichenschildern
Bei Verlust haben Sie ein Erklärung über das / die verloren gegangene(n) Kennzeichenschildern abzugeben. Dies erfolgt bei Antragstellung in Form einer eidesstattlichen Versicherung. Hierbei ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. 

Diebstahl von Kennzeichenschildern
Bei Diebstahl geben Sie vor Antragstellung auf Zuteilung von neuen Kennzeichen eine Diebstahlanzeige bei einem Polizeipräsidium auf. Hierzu erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige. Achten Sie darauf, dass in der Anzeige erwähnt ist, welches Kennzeichenschild gestohlen wurde (vorne / hinten / beide). Hier besteht die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Reservierung.

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