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Finanziertes Fahrzeug (Auskunft Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben, erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) / den Fahrzeugbrief beim Kauf nicht ausgehändigt. Diese/r verbleibt zum Zweck der Sicherungsübereignung beim Autohaus oder Hersteller, bis der Kredit abgelöst wurde und Sie Eigentümer des Fahrzeuges geworden sind oder der Leasingvertrag abgelaufen ist und Sie das Fahrzeug zurückgeben. 

Wenn Sie Änderungen Ihrer Fahrzeugpapiere vornehmen lassen möchten, bei der die ZB II vorgelegt werden muss, müssen Sie vorab mit Ihrem Autohaus oder Hersteller Kontakt aufnehmen, um diese der Zulassungsstelle übersenden zu lassen. 

Möchten Sie abfragen, ob die ZB II bereits bei der Zulassungsstelle eingegangen ist, können Sie dies online unter Downloads /Links abfragen. Durch Anklicken der „Abfrage Eingang ZB II / Fahrzeugbrief“ gelangen Sie auf ein Portal, bei der Sie lediglich die Nummer Ihrer ZB II eingeben müssen. Die entsprechende Nummer erfahren Sie bei Beantragung von Ihrem Autohaus oder Hersteller.

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