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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Beschreibung

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Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Märkte, Stadtteil- und Straßen-feste, Vereins- und Nachbarschaftsfeste, Festumzüge, Sportveranstaltungen) ist eine Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich.

Ein entsprechender Antrag ist frühzeitig, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, beim Straßenverkehrsamt zu stellen.

Daneben prüft die Straßenverkehrsbehörde, ob eine Sperrung der Verkehrsflächen, auf denen die Veranstaltung stattfinden soll, erforderlich ist und erteilt dann zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Hieraus ist ersichtlich, welche Absperrmaßnahmen notwendig sind.

Diese sind durch den Veranstalter zu veranlassen und werden vom Fachbereich Tiefbau und Stadterneuerung (FB 66) überprüft.

Sowohl für die Erteilung der Erlaubnis als auch für die Kontrollen der straßenverkehrlichen Maßnahmen fallen Gebühren an.

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