Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Aktualisierung der Eintragungen im KFZ-Schein / der ZB I und im KFZ-Brief / der ZB II bei Namensänderung

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Eine Terminbuchung ist online möglich (Downloads / Links).

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Bei einer Namensänderung ist neben dem Kfz-Schein / der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) auch der Kfz-Brief / die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) zu ändern.

Namensänderungen werden im Bürgerbüro Kirchhellen und im Straßenverkehrsamt vorgenommen. Sollte es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein fremdfinanziertes Fahrzeug handeln und ist die ZBl II bei einem Kreditinstitut hinterlegt, müssen Sie veranlassen, dass das Kreditinstitut die ZB II an das Straßenverkehrsamt sendet. Die Namensänderung wird dann nach Eingang der ZB II ausschließlich dort vorgenommen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz