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Aktualisierung der Eintragungen der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) / Fahrzeugschein und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) / Fahrzeugbrief bei Namensänderung

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Bei einer Namensänderung ist neben dem Kfz-Schein / der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) auch der Kfz-Brief / die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) zu ändern.

Antragstellung
Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren werden im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle und im Straßenverkehrsamt vorgenommen. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens. 

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen beauftragen.

Sollte es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein fremdfinanziertes Fahrzeug handeln und ist die ZBl II bei einem Kreditinstitut hinterlegt, müssen Sie veranlassen, dass das Kreditinstitut die ZB II an das Straßenverkehrsamt sendet. Die Namensänderung wird dann nach Eingang der ZB II ausschließlich dort vorgenommen.

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnumern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung.

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