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Fahreignungs-Bewertungssystem

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat zum Schutz vor Gefahren, die von Fahrzeugführern ausgehen, die wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen, Maßnahmen zu ergreifen. Rechtliche Grundlage dafür ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dieses beinhaltet das Fahreignungs-Bewertungssystem (vormals Mehrfachtäter-Punktsystem). Hier werden Verkehrszuwiderhandlungen im Fahreignungsregister erfasst. Dieses hat zum 01.05.2014 das ehemalige Verkehrszentralregister abgelöst.

Eintragungen im Fahreignungsregister
Das Fahreignungs-Bewertungssystem kommt zur Anwendung, wenn Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen werden. Hier richten sich die Zuwiderhandlungen, wie auch bei der Fahrerlaubnis auf Probe, nach Art und Schwere der Auffälligkeit. Für die einzelnen Zuwiderhandlungen bekommen sie Punkte, die je nach Höhe verschiedene Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde nach sich ziehen.

Eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister können sie Online auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes beantragen. 

Punktsystem

0-3 Punkte

In diesem Bereich haben sie mit keinen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen. Es erfolgt lediglich eine Vormerkung im Fahreignungsregister.

4-5 Punkte

Sind sie mit 4-5 Punkten im Fahreignungsregister eingetragen, so werden sie schriftlich ermahnt. Hierbei werden sie über ihren aktuellen Punktestand informiert, und es wird ihnen die Möglichkeit gegeben, an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen.

Wenn sie diese Möglichkeit nutzen, so erhalten sie einen Punkteabzug von einem Punkt. Die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar führt nur alle fünf Jahre einmalig zu einem Punktabzug.

Die schriftliche Mitteilung an sie ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gebührenpflichtig.

6-7 Punkte

Ergeben sich 6-7 Punkte, sind sie schriftlich zu verwarnen. Gleichzeitig werden sie auch hier über die Möglichkeit unterrichtet, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Ein Punktanzug wird aufgrund des erreichten Punktestandes jedoch nicht mehr gewährt.

8 Punkte

Sind sie mit 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister eingetragen, so gelten sie als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und ihre Fahrerlaubnis ist mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Ein Ermessensspielraum besteht hierbei nicht.

Ihr Führerschein wird eingezogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf ihnen frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung ihres Führerscheins. Zur Beantragung der Fahrerlaubnis informieren sie sich bitte unter „Fahrerlaubnis (Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung)“.

 

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Beantragen Sie Ihre Fahrerlaubnis nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen 8 oder mehr Punkten, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern. Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann erst, unabhängig von den anderen Voraussetzungen zur Neuerteilung, nach Vorlage eines positiven Gutachtens erfolgen.

 

Verhältnis zur Fahrerlaubnis auf Probe

Zu beachten ist, dass das Fahreignungs-Bewertungssystem neben der Fahrerlaubnis auf Probe gleichzeitig Anwendung findet. Das heißt, dass die Maßnahmen im Rahmen ihrer Fahrerlaubnis auf Probe angewandt werden, und sie gleichzeitig im Punktsystem erfasst werden. Erreichen sie hier entsprechende Punkte, so werden gleichzeitig die dazu aufgeführten Maßnahmen ergriffen.

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