Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein)
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
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Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.
Seit Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und somit der Einführung des EU-Kartenführerscheins am 01.01.1999 haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Im Rahmen dieser Umstellung haben sich die bisherigen Klassen Einteilungen komplett geändert. Nannte man früher die Klassen 1, 2, 3, usw., so heißen diese heute A, B, C, usw.
Mit der Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG in nationales Recht zum 19.01.2013 hat der EU-Kartenführerschein erneut ein neues Design, sowie eine generelle Gültigkeitsdauer von 15 Jahren erhalten. Ferner wurden auch hier Fahrerlaubnisklassen umbenannt, wodurch sich auch Berechtigungen geändert haben. Gleichzeitig sind Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, bis zum 19.01.2033 umzutauschen.
Es ergeben sich folgende Umtauschfristen (Anlage 8e FeV):
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Antragstellung des EU-Kartenführerscheins
Den Antrag für einen EU-Kartenführerschein können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro im Rathaus oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen.
Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen. Nach Antragstellung wird Ihr Führerschein in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Direktversand des EU-Kartenführerscheins
Ihr EU-Kartenführerschein wird Ihnen nach Herstellung in der Bundesdruckereiin der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Antragstellung direkt nach Hause übersandt. Eine erneute Vorsprache bei der Führerscheinstelle bzw. den Bürgerbüros ist nicht erforderlich.
Express Lieferung des EU-Kartenführerscheins
Es besteht die Möglichkeit, ihren neuen Führerschein per Express zu bestellen. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 35,00 € an. Eine Kombination mit dem Direktversand ist nicht möglich.
Es empfiehlt sich die Antragstellung und Abholung des Führerscheins direkt in der Führerscheinstelle vorzunehmen. Dann liegt das fertige Dokument dort innerhalb von drei Werktagen zur Abholung bereit. Bei Antragstellung im Bürgerbüro oder der Bezirksverwaltungsstelle verlängert sich die Frist um mehrere Tage, da der Antrag von dort zur eigentlichen Bearbeitung der Führerscheinstelle übersandt wird. Bei Eintreffen des fertigen Dokuments erfolgt dann die Übersendung zum Bürgerbüro oder der Bezirksverwaltungsstelle.
EU-Kartenführerschein nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Führerschein
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem EU-Kartenführerschein um einen Umtausch Ihres alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein handelt. Sie tauschen einen Führerschein gegen den anderen.
Beantragen Sie hingegen einen internationalen Führerschein, so erhalten Sie einen zusätzlichen Führerschein, der nur im Ausland, und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Hier müssen Sie bereits im Besitz des EU-Kartenführerscheins sein. Der internationale Führerschein ersetzt diesen nicht.