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Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor dem Antritt einer Arbeitsstelle.

Beschreibung

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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Als Nachweis der Kostenübernahme erhält der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung 

Bitte beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein online (s. Links und Downloads).

Durch Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Für die Onlinebeantragung wird ein Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion benötigt. Mittels sogenannter UBS-ID werden der Untersuchungsberechtigungsschein und der vom Arzt auszufüllende Erhebungsbogen übermittelt. Beide Dokumente sollten ausgedruckt und dem untersuchenden Arzt / der untersuchenden Ärztin ausgehändigt werden. Es besteht freie Arztwahl. 

Bitte beachten: für den Ausdruck wird ein PDF-Anzeigeprogramm wie z.B. der Adobe Acrobat Reader DC benötigt. 

Sofern kein Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion vorhanden ist, kann der Antrag ausnahmsweise durch das Bürgerbüro Bottrop oder die Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen ausgehändigt werden.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar: 

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden. 

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerbottropde 

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellen(at)bottrop(.)de

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