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Kinderreisepass

Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.

Beschreibung

Beschreibung

Der Kinderreisepass wurde zum 31.12.2023 abgeschafft. 

Was Sie als Eltern jetzt wissen müssen: 

Die wichtigsten Informationen zuerst: 

Trotz Abschaffung des Kinderreisepasses bleiben bereits ausgestellte Dokumente gültig. Sie können vorhandene und noch gültige Kinderreisepässe bedenkenlos bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwenden. 

Allerdings werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Wann wird ein Ausweisdokument für Ihr Kind benötigt?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, für Kinder unter 16 Jahren ein Ausweisdokument ausstellen zu lassen. Erst ab dem 16. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Ausweispflicht für Jugendliche, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Sollten Sie jedoch ins Ausland verreisen wollen, benötigt Ihr Kind ein Ausweisdokument.

Durch die Abschaffung des Kinderreisepasses stellt sich nun für Sie die Frage, welches Ausweisdokument beantragt werden sollte. Sie haben die Wahl zwischen

  • Personalausweis:
    - Mind. gültig im europäischen Ausland
    und
  • Reisepass:
    - Weltweit gültig

Sollten Sie unsicher sein, welches Dokument für Ihre Reise erforderlich ist, so können Sie sich beim Auswärtigen Amt oder der jeweils zuständigen Botschaft Ihres Reiselandes informieren. Hinweise zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige für alle Länder erhalten Sie unter:

www.auswaertiges-amt.de 

Lieferzeiten:

  • Personalausweis 3-4 Wochen
  • Reisepass 4-6 Wochen 

Kosten:

  • Personalausweis: 22,80 EUR
  • Reisepass: 37,50 EUR 

Gültigkeit:

Sowohl Reisepass als auch Personalausweis haben eine eingetragene Gültigkeit von 6 Jahren. 

Wichtige Information:

Ist Ihr Kind auf dem Ausweisdokument für eine fremde Person nicht mehr zu erkennen, ist das Dokument ungültig. Dies gilt ausnahmslos für alle Ausweisdokumente! Je nach Alter des Kindes kann es also sein, dass bereits vor Ablauf der Gültigkeit ein neuer Ausweis oder Pass beantragt werden muss. 

Das Bürgerbüro empfiehlt daher, vor einer Auslandsreise selbstständig einzuschätzen, ob das Kind zweifelsfrei durch das vorhandene Foto identifiziert werden kann. Sollten Sie als Eltern Bedenken über ein mögliches Erkennen haben, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis für Ihr Kind. 

Welche Unterlagen werden benötigt und wer muss zur Beantragung im Bürgerbüro vorsprechen: 

Was:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • aktuelles biometrisches Lichtbild –nicht älter als 6 Monate-
  • Ausgefüllte Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Personen
  • ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Gebühr (22,80 EUR Personalausweis; 37,50 EUR Reisepass) 

Wer:

  • Kind muss bei der Beantragung dabei sein
  • Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist
  • Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, muss nur ein Elternteil hier vorsprechen. Der nicht anwesende Elternteil muss schriftlich das Einverständnis erklären (siehe Links & Downloads)

Alle Informationen finden Sie noch einmal auf unserer Homepage unter "Personalausweis" und "Reisepass".

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (Downloads und Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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