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Fundangelegenheiten

Beschreibung

Beschreibung

Sollten Sie eine verlorene Sache finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Bürgerbüro Bottrop oder dem Bürgerbüro Kirchhellen melden (Tel. 02041/7030), damit die Fundsache dem Verlierer bzw. Eigentümer zurückgegeben werden kann.

Fundsachen sind alle die Gegenstände, die der Besitzerin bzw. dem Besitzer ohne Absicht abhanden gekommen sind. Jedoch sind Sachen, an denen der Besitz bzw. das Eigentum freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf den Besitz bzw. das Eigentum zu verzichten, herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds, unbrauchbare Fahrzeugreifen, zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).

Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.

Die Fundsachen werden in einer Datei erfasst, so dass - sollten Sie etwas verloren haben - Sie bei uns online, telefonisch oder persönlich eine entsprechende Auskunft erhalten können.
Unter "Links und Downloads" bieten wir Ihnen folgenden Service an:

  • Fundsachen online suchen
  • Fundsachen online melden sowie
  • Verlust einer Sache online melden.

Die Fundsachen kann der/die Finder/in, sofern es sich nicht um Geldbeträge, Wertpapiere und sonstige Sachen von hohem Wert handelt, auch zu Hause aufbewahren, wenn er/sie den Gegenstand nach Ablauf der Verwahrfrist erwerben möchte. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Ansonsten wird die Fundsache an den/die Finder/-in herausgegeben, wenn seit der Fundanzeige diese sechs Monate verstrichen sind.

Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten nicht herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger Amtlicher Bekanntmachung über das Internet versteigert.

Versteigerungen über das Internet erfolgen über das Portal: "Fundsachen-Portal" unter "Links und Downloads".

Hinweise:

  • Für verloren gegangene Schlüssel existieren in den Bürgerbüros Schlüsselbretter. Hier können sie nachschauen, ob der Schlüssel, den sie suchen, dabei ist.

  • Auf Wunsch kann Ihnen zur Vorlage bei der Versicherung gegen Gebühr eine Verlustbescheinigung ausgestellt werden.

  • Tiere, die von der Finderin bzw. dem Finder nicht verwahrt werden, sind dem Tierheim Bottrop zuzuführen. Sie werden dort entsprechend der Tierheimordnung verwahrt. Bleibt das Tier bei der Finderin bzw. dem Finder, so ist der Tierschutzverein durch die Stadt zu unterrichten. Auskünfte hierüber kann Ihnen der Fachbereich Recht und Ordnung (Tel. 02041/703331, Zimmer 12, Böckenhoffstr. 40) geben.

  • Für den Fall, dass Sie etwas in einem in Bottrop tätigen öffentlichen Nahverkehrsunternehmen verloren haben, können Sie sich telefonisch oder online wie folgt dort erkundigen: 

    - Vestische Straßenbahnen GmbH, Tel.: 02366/186199 (s. Links und Downloads)
    - DB GmbH, Tel.: 0900 1990599 (s. Links und Downloads)
    - Ruhrbahn, Tel.: 0201/8261234
    - Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Tel.: 0234/3032800
    - Stadtwerke Oberhausen AG, Tel.: 0208/8358318
    - Busverkehr Rheinland GmbH, Tel.: 01806/607085

  • Bei einem Verlust Ihres Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie Ihrer EC- oder Kreditkarte wenden Sie sich bitte zwecks Sperrung unverzüglich an folgende zentrale Servicenummer: Tel.: 116 116
    Der Verlust von Ausweisen und Pässen, Identitätskarten und Führerscheinen ist zusätzlich der zuständigen Behörde zu melden.

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