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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis gibt Auskunft über eingetragene rechtskräftige Verurteilungen und sonstige nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgesehene Eintragungen.

Beschreibung

Beschreibung

Auf Antrag erhält jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, hierüber Auskunft.

Das Führungszeugnis wird ausschließlich durch das Bundesamt für Justiz, Bonn, ausgestellt. 

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch die gesetzliche Vertretung die Ausstellung des Führungszeugnisses beantragen.

Für Personen, die geschäftsunfähig sind, ist nur die gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.

Das Führungszeugnis kann am Hauptwohnsitz und auch bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes beantragt werden.

Da es sich hierbei um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht (z. B. per Vollmacht) vertreten lassen.

Bei der Antragstellung sind von Ihnen alle Staatsangehörigkeiten, die Sie besitzen, anzugeben. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wird in das Führungszeugnis auch die Mitteilung über etwaige Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der jeweils übermittelten Sprache aufgenommen (Europäisches Führungszeugnis). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dieser Staat auch eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Die Bearbeitungsdauer durch das Bundesamt für Justiz verlängert sich dementsprechend.

Das Bundesamt für Justiz bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auch online zu stellen. Hierzu müssen Sie jedoch im Besitz des neuen Personalausweises sein, bei dem die "Online-Ausweisfunktion" aktiviert ist. Gleiches gilt bei Ausländern, wenn sie im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels sind.
Den entsprechenden Link finden Sie unter der Registerkarte "Downloads/Links".

Erweitertes Führungszeugnis

Sollten Sie im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufnahme bestimmter Tätigkeiten aufgefordert worden sein, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ zu beantragen, so haben Sie bei der Antragstellung die schriftliche Aufforderung dazu vorzulegen. Daraus muss hervorgehen, dass die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a, Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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