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Beglaubigung von Fotokopien/Unterschriften

Eine Terminbuchung ist online möglich (Links und Downloads).

Beschreibung

Beschreibung

Fotokopien oder Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache können im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen beglaubigt werden. Das Original muss jedoch von einer Behörde ausgestellt worden sein oder die beglaubigte Fotokopie/Abschrift ist zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an eine Notarin bzw. einen Notar. 

Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden, wie Geburts- Sterbe- und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an das Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. 

Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann eine Fotokopie/Abschrift, die von einem vereidigten Dolmetscher erstellt wurde, beglaubigt werden. 

Eine Fotokopie oder Abschrift darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist. 

Öffentliche Beglaubigungen, wie z.B. Testamente oder Generalvollmachten, können nur von einer Notarin oder einem Notar vorgenommen werden.  

Auch Unterschriften können beglaubigt werden, sofern das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt jedoch nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einer Notarin bzw. einem Notar vorgenommen werden.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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