Schwerbehinderten-Ausweis
Beschreibung
Beschreibung
Behinderten Menschen stehen bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, die sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sondern auch aus vielen anderen Vorschriften ergeben.
Diese Nachteilsausgleiche werden in Form von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen gewährt. Sie haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen.
Um die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen zu können, benötigen Sie einen Ausweis. Die Aufgabe „Schwerbehindertenrecht" für die Bürger/innen der Stadt Bottrop wird durch die Stadt Gelsenkirchen, Referat 50 -Soziales-, Vattmannstr. 2 - 8, 45879 Gelsenkirchen, wahrgenommen.
Schwerbehindertenanträge können dort telefonisch angefordert werden. Außerdem erhalten Sie dort zu den verschiedenen Themen weitere Informationen.
Das Referat 50 -Soziales- ist während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten telefonisch wie folgt zu erreichen:
Allgemeine Fragen, Erst- und Änderungsanträge: 0209/1692022
Widersprüche und Nachprüfungen: 0209/1692055
Öffnungszeiten im Servicebüro, Zi. 5:
Montag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch und Freitag
geschlossen
Den amtlichen Antragsvordruck erhalten Sie jedoch auch kostenlos in den Bürgerbüros Bottrop und Kirchhellen, wo auch weitere Informationsbroschüren für Sie bereit liegen.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Antragsvordrucke unter: "Bezirksregierung Münster" (Downloads und Links) herunterzuladen oder den Antrag online zu stellen.
Verlust des Schwerbehindertenausweises
Bei Verlust kann unter Vorlage folgender Unterlagen ein neuer Ausweis beantragt werden:
- Lichtbild
- Personalausweis
- Bewilligungsbescheid des Referates für Soziales der Stadt Gelsenkirchen.
Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten.
Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.
Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde