Führungszeugnis
Das Führungszeugnis gibt Auskunft über eingetragene rechtskräftige Verurteilungen und sonstige nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgesehene Eintragungen.
Beschreibung
Beschreibung
Auf Antrag erhält jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, hierüber Auskunft.
Das Führungszeugnis wird ausschließlich durch das Bundesamt für Justiz, Bonn, ausgestellt.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch die gesetzliche Vertretung die Ausstellung des Führungszeugnisses beantragen.
Für Personen, die geschäftsunfähig sind, ist nur die gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.
Das Führungszeugnis kann auch bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Da es sich hierbei um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht (z. B. per Vollmacht) vertreten lassen.
Bei der Antragstellung sind von Ihnen alle Staatsangehörigkeiten, die Sie besitzen, anzugeben. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wird in das Führungszeugnis auch die Mitteilung über etwaige Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der jeweils übermittelten Sprache aufgenommen (Europäisches Führungszeugnis). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dieser Staat auch eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Die Bearbeitungsdauer durch das Bundesamt für Justiz verlängert sich dementsprechend.
Neben der persönlichen Antragstellung in den Bürgerbüros Bottrop und Kirchhellen können Sie den Antrag auch schriftlich einreichen. Das Formular finden Sie ebenfalls unter der Registerkarte "Downloads/Links". Bei der Antragstellung müssen Sie neben den persönlichen Daten angeben, ob Sie das Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Hierfür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit. Möchten Sie das Führungszeugnis vor Weiterleitung an die Behörde einsehen, müssen Sie das Amtsgericht angeben, bei dem das Führungszeugnis hinterlegt werden soll. Eine Hinterlegung erfolgt aber nur, wenn Eintragungen im Führungszeugnis vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine direkte Zusendung an die von Ihnen angegebene Behörde.
Erweitertes Führungszeugnis
Sollten Sie im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufnahme bestimmter Tätigkeiten aufgefordert worden sein, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ zu beantragen, so haben Sie bei der Antragstellung die schriftliche Aufforderung dazu vorzulegen. Daraus muss hervorgehen, dass die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a, Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen.
Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.
Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.
Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde