Abmeldung des Wohnsitzes
Sie ziehen aus Bottrop fort. Eine Terminbuchung ist online möglich
(Downloads / Links).
Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, haben Sie sich nur dann innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie
a) |
ins Ausland umziehen, d. h., keine neue |
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oder |
b) |
mehrere Wohnungen - Haupt- und Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist in der Gemeinde vorzunehmen, |
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, aus dessen Wohnung sie ausziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.
Die Abmeldung können Sie im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen persönlich vornehmen. Beim Wegzug ins Ausland kann dies bereits max. eine Woche vor dem Wegzug erfolgen. Bei Familien oder Lebenspartnerschaften (Ehegatten, Lebenspartner und deren minderjährige Kinder) mit denselben Wegzugsdaten genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der Meldepflichtige sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können.
Aktuelle Wartezeiten für das Bürgerbüro im Rathaus
Wenn Sie sich über die momentanen Wartezeiten informieren möchten, erfahren Sie diese über folgenden Link: