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Namensführung eines Kindes

Dienstleistung des Bürgerbüros

Beschreibung

Beschreibung

Bei der Geburt erhält ein Kind i.d.R. einen Vor- und Familiennamen.

Sollte ein ausländisches Recht zu berücksichtigen sein, können auch andere Namensformen wie z.B. Namensketten oder Vatersnamen in Betracht kommen. 

1)   
Der Vorname eines deutschen Kindes wird durch die verheirateten Eltern oder den sorgeberechtigten Elternteil bestimmt. Mit der Beurkundung der Geburt ist die Vornamensgebung abgeschlossen. Eine nachträgliche Änderung kann nur in absoluten Ausnahmefällen durch eine behördliche Namensänderung mit wichtigem Grund erfolgen.

 

2)   
Familienname eines deutschen Kindes: 

  • Bei verheirateten Eltern mit Ehenamen:
    Ehename wird Geburtsname des Kindes
  • Bei verheirateten Eltern ohne Ehenamen:
    Die Eltern bestimmen einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes
  • Bei lediger, alleinsorgeberechtigter Mutter:
    Das Kind erhält den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen

3)
Vor- und Familienname eines ausländischen Kindes: 

Eine ausführliche Beratung hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten erfolgt im Standesamt. Bitte setzen Sie sich vor der Geburt Ihres Kindes mit den zuständigen Mitarbeitern in Verbindung. 

Informationen über weitere Möglichkeiten der Namensführung des Kindes durch Erklärungen wie Namensbestimmung, Namenserteilung oder Einbenennung erhalten Sie im Standesamt.

 

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