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Nachbeurkundung einer Eheschließung / Lebenspartnerschaft / Geburt / Sterbefall

Dienstleistung des Bürgerbüros

Beschreibung

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Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und

  • im Ausland geheiratet haben,
  • eine Lebenspartnerschaft im Ausland begründet haben,
  • im Ausland ein Kind geboren haben oder
  • ein naher Angehöriger mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstorben ist,

haben Sie jetzt die Möglichkeit, diesen Personenstandsfall beim Standesamt Ihres Wohnsitzes nachbeurkunden zu lassen.

Eine Nachbeurkundung bedeutet, dass ein deutsches Register über diesen Personenstandsfall angelegt wird und Ihnen daraus jederzeit eine aktuelle deutsche Urkunde ausgestellt werden kann. So müssen Sie sich zukünftig nicht mehr mit den ausländischen Behörden in Verbindung setzen, wenn Sie eine neue Urkunde benötigen.

Allerdings ist die Nachbeurkundung nicht für jeden Personenstandsfall notwendig. Fälle innerhalb der EU werden i.d.R. problemlos in Deutschland anerkannt und Sie erhalten dort oft internationale Urkunden, die für die Behörden innerhalb der EU wechselseitig lesbar sind. 

Hinweis:       
Aufgrund der Komplexität der für die Nachbeurkundung erforderlichen Prüfung setzen Sie sich in jedem Fall persönlich mit uns in Verbindung!

Wir werden Sie hier, auch bezüglich der vorzulegenden Dokumente, ausführlich beraten.

 

 

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