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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.

Voraussetzungen:

  • keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
  • Antrag
  • deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Bottrop
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes

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