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Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Das Plus an Sicherheit

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Bottrop ist im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um die Sicherheit und Ordnung in der Stadt zu erhöhen. Ebenso sorgt der Ordnungsdienst für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und des Stadtrechtes. 

Zur Wahrung und Sicherstellung eines positiven Erscheinungsbildes unserer Stadt und zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in Bottrop, ist der Ordnungsdienst an allen Tagen der Woche präsent. 

Er arbeitet dabei präventiv, also vorausschauend und vorsorglich, sowie repressiv bei tatsächlichen Ordnungsstörungen. Dies bedeutet, dass Regelverstöße direkt geahndet werden. 

Dabei arbeitet der KOD eng mit anderen Dienststellen der Stadt, wie den Politessen des Straßenverkehrsamtes, der BEST und weiteren Ordnungspartnern sowie der Polizei zusammen. Der KOD entwickelt sich ständig weiter und ist aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. 

Inzwischen ist das Team auf vierzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewachsen. Neben eigenständigen Ermittlungen und Kontrollen, Streifendiensten und Gefährderansprachen fungieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner*innen für die Bevölkerung und geben Beobachtungen, Feststellungen und Hinweise von Bürger*innen an die zuständigen Dienststellen weiter. 

Die Aufgaben des KOD

Die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes sind vielfältig: 

Seit der KOD 1998 mit vier Dienstkräften ins Leben gerufen wurde, sorgt er für mehr Sauberkeit und Ordnung im Stadtgebiet und arbeitet dabei im Rahmen der Ordnungspartnerschaft eng mit der Polizei zusammen. Allein die Präsenz der uniformierten Dienstkräfte stärkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. 

Zu den Aufgaben des KOD zählen unter anderem: 

  • Prävention und Abwehr von Gefahren durch Präsenz und Kontrollen
  • Überwachung von öffentlichen Orten und Plätzen, Wegen und Grünanlagen sowie Spielplätzen und Schulhöfen (illegales Lagern, aggressives Betteln, verbotener Alkoholkonsum, urinieren, Beschmutzung wie Graffiti oder Kaugummi, Wildplakatierung)
  • Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes (Leinen- und Maulkorbpflicht, Hundekot nicht entfernen)
  • Überprüfung von Halterinnen und Haltern gefährlicher Hunde
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen, z.B. Evakuierung bei Bombenentschärfungen und Absperrung von Schutzzonen
  • Wahrung und Sicherstellung eines positiven städtischen Erscheinungsbildes, insbesondere der Sauberkeit unserer Stadt
  • Gewerbeüberwachung / Gaststättenüberwachung
  • Bearbeitung von Beschwerden über Lärm- und Geruchsbelästigung
  • Jugendschutzkontrollen
  • Unterbringung von psychisch kranken Menschen (Zwangseinweisung)
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Entfernen verbotswidrig abgestellter Kfz. (Alt.-Kfz./ Schrottfahrzeuge)
  • Überwachung der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes
  • Tierschutz
  • Belästigendes Verhalten (aggressives Betteln)
  • Einleitung von Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung
  • Überwachung der Einhaltung des Sonn- und Feiertagsgesetzes
  • Maßnahmen nach dem Leichenwesen
  • Kontrollen von Jahrmärkten
  • Unzulässige Müllentsorgung (Wilde Müllkippen / nicht angemeldeter Sperrmüll)
  • Begleitung von Großveranstaltungen (Rosenmontagsumzug, Kirmes, Stadtfest, Silvester)
  • Unterstützung der Ausländerbehörde bei Abschiebungen / Vorführungen
  • Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der Polizei, Steuerfahndungen, Zoll
  • Durchführung von Amtshilfeersuchen von anderen Dienststellen 

So erkennen Sie uns

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift "Ordnungsamt" eindeutig erkennbar. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich zudem stets mit ihrem Dienstausweis ausweisen. 

Außerdem sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend zur Eigensicherung ausgerüstet und entsprechend geschult. Wöchentliches Einsatztraining, regelmäßige Fortbildungen und Lehrgänge gewährleisten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind. Der Fuhrpark des Teams umfasst derzeit zwei Dienstwagen, zwei E-Bikes und zwei Roller, damit das Stadtgebiet auf unterschiedlichsten Wegen erreicht werden kann. 

Unsere Befugnisse

Dürfen die das?

Die Mitarbeiter des KOD haben alle kommunalen Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten, die ihnen nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) mit seiner Weisung auf das Polizeigesetz (PolG NRW) übertragen werden.

Zur Ausübung seiner Aufgaben ist der KOD daher u.a. befugt:

  • Personalien festzustellen und Daten zu erheben
  • Personen zu befragen, vorzuladen
  • Verwarngelder zu erheben und einzunehmen
  • Bußgeldanzeigen zu fertigen
  • Durchsuchungen von Personen vorzunehmen
  • Gegenstände sicherzustellen und zu verwahren
  • Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen
  • Aufenthaltsverbote anzuordnen
  • Personen in Gewahrsam zu nehmen
  • Wohnungen zu durchsuchen (Gefahr im Verzug/richterliche Anordnung)
  • Belehrungen durchzuführen
  • Ermahnungen auszusprechen 

So sind wir für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichbar 

Mo
14.30 - 20.00 Uhr 

Di - Do
07.00 - 24.00 Uhr 

Fr
07.00 - 01.00 Uhr 

Sa
16.30 - 01.00 Uhr

So
16.00 - 22.00 Uhr (während der Sommerzeit)  

Während der Erreichbarkeitszeiten ist unsere Hotline durchgehend besetzt. 

Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an:
KOD-Hotline: 02041/70-3971

Oder an:

kodbottropde

Bitte beachten Sie, dass eine Beantwortung von eingehenden E-Mails je nach Auslastung nicht immer taggleich erfolgen kann.

 



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