Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Jahr- und Spezialmärkte

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Für die Durchführung von Jahr- und Spezialmärkten oder auch Trödelmärkten ist (insbesonder an Sonn- und Feiertagen) eine Erlaubnis (Festsetzung) erforderlich.

Alternativ können Sie sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet unter www.ea-mittleres-ruhrgebiet.de  (s. Formulare und Links) wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne des § 6 b der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 71a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf Wunsch übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz