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Jägerprüfung

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

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Das Ablegen der Jägerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins.

Die Jägerprüfung wird in Nordrhein-Westfalen einmal jährlich durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil werden u.a. folgende Sachgebiete geprüft. Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz, Jagdbetrieb, Jagdhundewesen, Behandlung von erlegtem Wild, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Waffentechnik, Handhabung von Waffen, Jagdrecht, Tierschutzrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht.

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden entsprechende Lehrgänge von der Kreisjägerschaft angeboten.
Weitere Informationen zur Kreisjägerschaft finden Sie unter: Kreisjägerschaft ("Downloads / Links")

Voraussetzungen:

  • Es liegen keine Versagungsgründe gemäß § 17 Bundesjagdgesetz vor
  • Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens bei Beginn der Prüfung

Zuständig für die Anmeldung zur Jägerprüfung:
Bürgerbüro Bottrop und Bürgerbüro Kirchhellen

Informationen zum Vorbereitungslehrgang:
Lehrgangsleiter:
Christian Feldhaus
Tel.: 0177/6266465
lehrgangsleiter-kjskjs-bottropde

Allgemeine Informationen
erhalten Sie bei dem/der zuständige/n Ansprechpartner/in im Fachbereich Recht und Ordnung (30/2) - Sicherheit und Ordnung -, s.u.

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