Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Gewerbeerlaubnis (allgemein)

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Für bestimmte Gewerbetätigkeiten ist vor der Betriebsaufnahme die Erteilung einer Erlaubnis erforderlich.

Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig?

  • Makler (Wohnungs-, Grundstücks-, Kapitalanlagenvermittlung), Bauträger, Baubetreuer
  • Spielhallen
  • Privatkrankenanstalten
  • Handwerk
  • Aufstellung von Geldspielgeräten
  • Reisegewerbe
  • Gaststätten (z. B. Imbiss, Restaurant, Hotel, Diskothek, Trinkhalle)
  • Pfandleihergewerbe
  • Versteigerergewerbe
  • Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler
    (zuständig ist die IHK Nord-Westfalen,
    Ansprechpartnerin Frau Thiemann, Tel.: 0251/707-300)
    (Öffnet in einem neuen Tab)

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz