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Gewerbeerlaubnis (Gaststätten)

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Wer ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben will, bedarf der Erlaubnis.

Zum Gaststättengewerbe zählen auch Trinkhallen, Imbissbetriebe, Eisdielen und grundsätzlich jede Art von Gastronomie (auch Straßenwirtschaften).
Seit dem 01.07.2005 ist jedoch nur noch der gewerbsmäßige Ausschank alkoholhaltiger Getränke erlaubnispflichtig.

Die Abgabe zubereiteter Speisen und der Ausschank alkholfreier Getränke sind erlaubnisfrei.

Auch für ein- oder mehrtägige Veranstaltungen (z.B. Schützenfeste, Musikevents), bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Oftmals sind auch noch weitere Erlaubnisse einzuholen (z.B. Sondernutzungserlaubnisse). Für diese Zwecke – insbesondere auch bei Großveranstaltungen – finden Sie unter "Formulare & Links" einen entsprechenden Antrag.

Bitte beachten Sie, dass der umfangreiche Fragenkatalog sowohl für die Erlaubnisbehörde, als auch für den jeweiligen Veranstalter, als eine Art Checkliste dient, um im Vorhinein für möglicherweise während der Veranstaltung auftretende Probleme (z.B. Sicherheit, Hygiene, Lärmschutz) Vorsorge zu treffen.

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