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Gewerbeanzeige (Handwerk)

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Sofern ein Handwerk selbstständig betrieben werden soll, ist vor Betriebsbeginn eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich.

In die Handswerksrolle wird im Regelfall nur derjenige eingetragen, der in dem entsprechenden Handwerk die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Eintragung kommt somit einer Erlaubnis gleich. Die Ausführung von Handwerksarbeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle kann mit hohen Geldbußen (als "Schwarzarbeit") geahndet werden.

Tipp:
Auskünfte, ob es sich bei der beabsichtigten Tätigkeit um ein Handwerk handelt, erteilt die für Bottrop zuständige Handwerkskammer Münster. Es ist sinnvoll, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten Kontakt aufzunehmen.

Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Tel.: 0251/5203-216
Ansprechpartner: Frau Böcker (0251/5203 223) von der Handwerkskammer Münster (siehe "Downloads / Links")

Alternativ können Sie sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet unter www.ea-mittleres-ruhrgebiet.de (siehe "Downloads / Links") wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne des § 6 b der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 71a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf Wunsch übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens

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