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Aufenthaltstitel

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt und ist für folgende Aufenthaltszwecke vorgesehen:

  • Familiennachzug 
  • Erwerbstätigkeit
  • Ausbildung 
  • Humanitäre Gründe

Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:

  • Besitz eines Passes
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Identität und Staatsangehörigkeit geklärt
  • kein Ausweisungsgrund

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt zur zeitlich und räumlich unbeschränkten Erwerbstätigkeit.

Anspruchsvoraussetzungen sind:

  • 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung oder vergleichbare Ersatzleistungen
  • Keine Verurteilung zu Jugend- oder Freiheitsstrafe (6 Monaten oder 180 Tagessätzen)
  • Beschäftigungserlaubnis oder Erlaubnis für Erwerbstätigkeit
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Bei Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist der entsprechende Nachweis zu führen, dass der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.)
  • Grundkenntnisse Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Ausreichender Wohnraum

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