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Asylangelegenheiten

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Regelung der melde- und aufenthaltsrechtlichen Belange der Asylsuchenden und de-facto-Flüchtlinge.

Ausländern, die um Asyl nachsuchen, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt (Aufenthaltsgestattung).

Bei vorliegendem Zuweisungsbescheid ist die Wohnsitznahme ausschließlich in der Stadt Bottrop zu nehmen.

Der Aufenthalt ist in der Regel räumlich auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkt. Zum Verlassen dieses Gebiets bedarf es einer Erlaubnis der Ausländerbehörde.

 

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