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Beißvorfälle

Beschreibung

Beschreibung

Wer in einen Beißvorfall mit Hunden verwickelt worden ist, kann diesen im Fachbereich Recht und Ordnung anzeigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Person, ein Hund, oder ein anderes Tier verletzt wurde.

Die Meldung ist unabhängig von einer etwaigen bei der Polizei gestellten Strafanzeige oder einer privatrechtlichen Verfolgung (z.B. zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen) und dient der Überprüfung, ob es aus Gründen der Gefahrenabwehr geboten ist, gesonderte Auflagen wie eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht für den auffällig gewordenen Hund anzuordnen.

Erforderlich ist eine schriftliche Anzeige – gerne auch per E-Mail – welche die folgenden Angaben enthält:

  • Name und vollständige Anschrift des Anzeigenerstatters
  • Name und vollständige Anschrift des Hundehalters (soweit bekannt)
  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls
  • Angabe der Örtlichkeit
  • Detaillierte Schilderung des Sachverhaltes
  • Name und Anschrift von Zeugen (falls vorhanden)
  • Bei Verletzungen von Menschen: Fotos der Verletzung sowie Vorlage eines ärztlichen Attests
  • Bei Verletzungen von Tieren: Fotos der Verletzung sowie Vorlage eines tierärztlichen Nachweises der Behandlung aufgrund einer Bissverletzung

Anonymen Anzeigen kann leider nicht nachgegangen werden, da die Person, welche die Anzeige erstattet, bei einem eventuell durchgeführten Gerichtsverfahren als Zeuge des Vorfalls zur Verfügung stehen muss.

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