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Belehrungen für Beschäftigte in Lebensmittelbereichen

Beschreibung

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Wer gewerbsmäßig mit der Herstellung, der Behandlung oder in Verkehrbringung von Lebensmitteln beschäftigt ist, benötigt vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit gem. § 43 Infektionsschutzgesetz eine Belehrung.

Die Belehrungen finden regelmäßig freitags nachmittags statt.

Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich und kann derzeit online erfolgen:
www.bottrop.de/anmeldung-belehrung.

Nur mit Online-Zahlfunktion möglich. Eine manuelle Überweisung der Gebühren ist nicht möglich!

Bezahlarten online sind:
Pay Pal
Mastercard
Visa Card
Giro Pay

Sollte keine dieser Bezahlarten zur Verfügung stehen, dann wird auch telefonisch ein Termin vergeben.

Minderjährige benötigen die Erklärung eines Sorgeberechtigten, weitere Informationen zur Belehrung sind als Download unter "Downloads / Links"  abrufbar.

Es müssen die entsprechenden Dokumente vorbereitet werden (s. auch unter Details "Unterlagen & Gebühren").

Der/Die Antragsteller*in muss entweder in Bottrop wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers muss in Bottrop sein.

Die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz behält unter folgenden Voraussetzungen dauerhaft ihre Gültigkeit:
Man muss ab der Erstbelehrung innerhalb von drei Monaten eine Tätigkeit aufgenommen haben und regelmäßig alle 2 Jahre an einer Folgebelehrung durch den Arbeitgeber teilnehmen.

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