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Amtsärztlicher Dienst, Reisemedizin

Dienstleistung des Gesundheitsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Der Amtsärztliche Dienst wird im Auftrag von Behörden nach gesetzlicher Vorschrift tätig und führt Untersuchungen und Begutachtungen durch. Diese werden meistens in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes durchgeführt, können jedoch je nach Fragestellung auch im Rahmen eines Hausbesuches stattfinden.

Begutachtung:     

Zunächst findet am vereinbarten Untersuchungstermin zwischen Patient und Amtsarzt ein persönliches Gespräch zur allgemeinen und krankheitsbezogenen Vorgeschichte und den aktuell bestehenden Beschwerden statt. Anschließend erfolgt eine ärztliche Untersuchung zur Erhebung des aktuellen körperlichen und psychischen Gesundheitszustandes des Patienten. Diese kann ergänzt werden durch zusätzliche Untersuchungen wie z. B. eine Blutentnahme, ein Hör- oder Sehtest bzw. EKG etc. Im Einzelfall können weitere zusätzliche Untersuchungen durch Fachärzte notwendig sein.

Folgende Untersuchungen werden je nach Personenkreis/ gesetzlicher Grundlage (nach Vorlage eines schriftlichen Auftrages) durchgeführt:

Begutachtungen nach Beamtenrecht:

  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis oder die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
  • Beurteilung der Dienstfähigkeit von Beamten
  • Feststellung von Dienstunfallfolgen
  • Gutachten nach den Beihilfevorschriften, z. B. Heil- und Hilfsmittel oder Kur-/Sanatoriumsbehandlungen

Allgemeine telefonische Beratung zu empfohlenen Reiseimpfungen.

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