Belehrungen für Beschäftigte in Lebensmittelbereichen
Beschreibung
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig mit der Herstellung, der Behandlung oder in Verkehrbringung von Lebensmitteln beschäftigt ist, benötigt vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit gem. § 43 Infektionsschutzgesetz eine Belehrung.
Die Belehrungen finden regelmäßig freitags nachmittags statt.
Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt und kann derzeit nur online erfolgen:
www.bottrop.de/anmeldung-belehrung.
Minderjährige benötigen die Erklärung eines Sorgeberechtigten, weitere Informationenen zur Belehrung sind als Download unter "Downloads / Links" abrufbar.
Es müssen die entsprechenden Dokumente vorbereitet werden (s. auch "Unterlagen & Gebühren").
Der/Die Antragsteller*in muss entweder in Bottrop wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers muss in Bottrop sein.
Die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz behält unter folgenden Voraussetzungen dauerhaft ihre Gültigkeit:
Man muss ab der Erstbelehrung innerhalb von drei Monaten eine Tätigkeit aufgenommen haben und regelmäßig alle 2 Jahre an einer Folgebelehrung durch den Arbeitgeber teilnehmen.