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Amtsärztlicher Dienst

Dienstleistung des Gesundheitsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Der Amtsärztliche Dienst wird im Auftrag von Behörden nach gesetzlicher Vorschrift tätig und führt Untersuchungen und Begutachtungen durch. Diese werden meistens in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes durchgeführt, können jedoch je nach Fragestellung auch im Rahmen eines Hausbesuches stattfinden.

Begutachtung:     

Zunächst findet am vereinbarten Untersuchungstermin zwischen Patient und Amtsarzt ein persönliches Gespräch zur allgemeinen und krankheitsbezogenen Vorgeschichte und den aktuell bestehenden Beschwerden statt. Anschließend erfolgt eine ärztliche Untersuchung zur Erhebung des aktuellen körperlichen und psychischen Gesundheitszustandes des Patienten. Diese kann ergänzt werden durch zusätzliche Untersuchungen wie z. B. eine Blutentnahme, ein Hör- oder Sehtest bzw. EKG etc. Im Einzelfall können weitere zusätzliche Untersuchungen durch Fachärzte notwendig sein.

Folgende Untersuchungen werden je nach Personenkreis/ gesetzlicher Grundlage (nach Vorlage eines schriftlichen Auftrages) durchgeführt:

Begutachtungen nach Beamtenrecht:

  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis oder die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
  • Beurteilung der Dienstfähigkeit von Beamten
  • Feststellung von Dienstunfallfolgen
  • Gutachten nach den Beihilfevorschriften, z. B. Heil- und Hilfsmittel oder Kur-/Sanatoriumsbehandlungen


Begutachtungen nach Tarifrecht:

  • Einstellungsuntersuchung für Beschäftigte zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung
  • Gutachten zu Fragen der beruflichen Leistungsfähigkeit


Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch:

  • Beurteilung von Leistungs- und Erwerbsfähigkeit
  • Beurteilung von Krankenkostzulage-/ Ernährungsmehrbedarf
  • Feststellung einer Pflegestufe
  • Gutachten zu Fragestellungen zum Thema Pflege, z. B. bezüglich Pflegehilfsmitteln

 
Begutachtungen im Auftrag von Gerichten zur Fragen der

  • Verhandlungsfähigkeit
  • Haftfähigkeit
  • Reisefähigkeit

Begutachtungen im Auftrag der Verkehrsbehörde zur Einschätzung der Fahreignung.

Sonstige Begutachtungen durch den amtsärztlichen Dienst:

  • Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Friedhofsgesetz (z.B. amtliche Leichenschau)
  • Untersuchung vor Adoption oder Inpflegenahme eines Kindes
  • Fragestellungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezüglich der Reisefähigkeit oder der Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen und Hilfsmittel
  • Begutachtung der Prüfungsfähigkeit bei Prüfungsrücktritt nach den Anforderungen der jeweiligen Schule bzw. Universität.
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)- Neuerlangung oder Verlängerung des LKW-Führerscheins (gebührenpflichtig)

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