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Zuschüsse an Vereine und Verbände

Dienstleistung des Kulturamtes

Beschreibung

Beschreibung

Gewährung einmaliger Zuschüsse zur Förderung der Vereinsarbeit gemäß den Richtlinien über die Förderung von Vereinen und Verbänden.
Auf der Grundlage der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel soll die Vereinsarbeit folgender Vereine und Verbände im kulturellen Bereich gefördert werden:

  1. Musik- und Gesangvereine
  2. Orchestergemeinschaften
  3. Freie Weiterbildungseinrichtungen
  4. Vereine und Verbände, die die Martinszüge im Stadtteil Kirchhellen durchführen.

Die Zuschussgewährung erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist schriftlich beim Kulturamt der Stadt Bottrop bis zum 31.03. des lfd. Jahres zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift der zu fördernden Vereinigung
  2. Name und Anschrift des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin
  3. Bankverbindung der Vereinigung
  4. Mitgliederzahl der Vereinigung (aktiv / passiv)

Grundlage für die Gewährung des Zuschusses für die Vereine und Orchestergemeinschaften sind die Vereinsaktivitäten des Vorjahres, die nach einem bestimmten Punktesystem (Mitgliederzahl, Anzahl der durchgeführten Konzerte, Kirchenkonzerte und sonstige Veranstaltungen) bewertet werden.

Über die Zuschussbewilligung entscheidet die jeweils zuständige Bezirksvertretung.

Die Zuwendung wird durch schriftlichen Bescheid bewilligt.

Werden die mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt eine Zuschusszahlung bzw. muss der Zuschuss vom Antragsteller zurückgezahlt werden.

Aus dem Kreis der Geförderten muss von einer Person die Verantwortung und Haftung gegenüber der Stadt Bottrop übernommen werden.

Ein Ausgabenachweis erübrigt sich bei einer Zuschussgewährung bis zu 150,00 EUR. Ansonsten ist ein zahlenmäßiger Nachweis unter Vorlage der Originalbelege zu erbringen.

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