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Straßenbaubeiträge

Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen

Beschreibung

Beschreibung

Straßenbaubeiträge werden zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben. Die Beitragserhebung erfolgt als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der z. B. verbesserten Anlage und der dadurch gewährten wirtschaftlichen Vorteile.

Im Gegensatz zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen handelt es sich um Maßnahmen, die nicht mehr der erstmaligen Herstellung einer Anlage, sondern einer zweiten oder gar dritten Herstellung (Erneuerung oder Verbesserung) dienen.

Es erfolgt keine Vollkostendeckung der städtischen Investitionen, sondern es verbleibt ein Anteil der Kosten der Baumaßnahme bei der Allgemeinheit (Stadt), der entsprechend der Bedeutung der Anlage für die Allgemeinheit jeweils höher oder niedriger ist. Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter "Downloads / Links".

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