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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen

Beschreibung

Beschreibung

Sollten Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, können Sie diese persönlich oder schriftlich beim Fachbereich Finanzen, Stadtkasse (20/2) beantragen.

Zum Termin ist ein gültiges Ausweispapier mitzubringen. Nach entsprechender Prüfung wird die Bescheinigung sofort persönlich ausgehändigt. 

Darüber hinaus kann eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung auch per Email mit entsprechenden Kopien des Ausweises beantragt werden. Hier wird die Bescheinigung dann per Post zugestellt. Die Gebühr (s. "Details") muss im Nachhinein überwiesen werden. 

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