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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen

Beschreibung

Beschreibung

Sollten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, können Sie diese persönlich oder schriftlich (auch per Mail) beim Fachbereich Finanzen, Stadtkasse (20/2) beantragen. Dem Antrag sind Kopien des Ausweises beizufügen. Die Bescheinigung erhalten Sie per Post mit einer Gebührenrechnung zugestellt. Die Gebühren sind nach Erhalt der Bescheinigung kurzfristig unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der Girokonten der Stadt Bottrop zu überweisen.

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