Spendenangelegenheiten
Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen
Beschreibung
Beschreibung
In Spendenangelegenheiten, etwa der Ausstellung von Spendenbescheinigungen, sind regelmäßig die Vereine oder anderen Organisationen selbst zuständig.
Fragen hierzu richten Sie bitte an das örtlich zuständige Finanzamt.
Bei Zuwendungen zugunsten der Stadt Bottrop informieren wir Sie über:
- den Spendenberechtigten (wer darf Spenden empfangen?)
- die Voraussetzungen zur Spendenberechtigung
- den Ablauf des Spendenverfahrens
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige/n Ansprechpartner/in.