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Gewerbesteuer

Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen

Beschreibung

Beschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Die persönliche und sachliche Steuerpflicht wird vom zuständigen Betriebsfinanzamt durch Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages bestimmt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Diesen Bescheid erhalten Sie gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Bottrop.

Auf den Gewerbesteuermessbescheid wendet die Gemeinde den vom Rat der Stadt festgesetzten Gewerbesteuer-Hebesatz an und setzt so die Gewerbesteuer als Steuergläubiger fest. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Hebesatz bei der Gewerbesteuer durch den Rat der Stadt Bottrop mit 490 v.H. beschlossen.

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