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Vollstreckung

Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen

Beschreibung

Beschreibung

Der Fachbereich Finanzen (20/2) - Stadtkasse hat entsprechend den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW - VwVG NRW) Forderungen, die nicht rechtzeitig beglichen wurden, zwangsweise einzuziehen oder die zwangsweise Einziehung zu veranlassen. Dies geschieht durch die Mitarbeiter/innen des Sachgebiets Vollstreckung. Es werden dabei nicht nur die rückständigen Forderungen der Stadt Bottrop vollstreckt, sondern im Rahmen der Amtshilfe auch die von fremden Behörden.

Den für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Ansprechpartner finden Sie in der Liste der Mitarbeiter/innen unter "Kontakt".
 


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