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Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Bottrop

Dienstleistung der Gleichstellungsstelle

Beschreibung

Beschreibung

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) verpflichtet die Kommune zu verschiedenen Maßnahmen der Frauenförderung, insbesondere zur Aufstellung eines Gleichstellungsplanes (ehem. Frauenförderplan) und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit dem Jahr 2000 wird für die Stadtverwaltung Bottrop ein Frauenförderplan / Gleichstellungsplan aufgestellt.

Die Berichte zu den Frauenförderplänen (jetzt: Gleichstellungsplan) und deren Fortschreibungen zeigen, dass immer weiter positive Veränderungen auf dem Weg zur Chancengleichheit erzielt werden. In höherwertigen Fach- und Führungspositionen und in Gremien sind Frauen jedoch noch immer unterrepräsentiert. Um bestehende Benachteiligungen und Unterrepräsentanzen abzubauen, initiiert und entwickelt die Gleichstellungsstelle insbesondere in Kooperation mit dem Fachbereich Personal der Stadtverwaltung Bottrop gezielte Maßnahmen für Mitarbeiterinnen.

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