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Bundesfreiwilligendienst

Dienstleistung des Fachbereichs Personal und Organisation

Beschreibung

Beschreibung

Der Bundesfreiwilligendienst – Zeit, das Richtige zu tun.

Seit dem 01.07.2011 gibt es den Bundesfreiwilligendienst, da Wehr- und Zivildienst ausgesetzt wurden.

Jeder – ob alt oder jung, Frau oder Mann – kann sich nun sozial engagieren und damit wertvolle Lebenserfahrung sammeln.
Die einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

Der Freiwilligendienst erfolgt i.d.R. für die Dauer von 12 Monaten und wird in Vollzeit geleistet (39,0 Stunden).
Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit (> 20,0 Wochenstunden) absolvieren.

Welche Leistungen bietet die Stadt Bottrop?

  • Anleitung durch eine Fachkraft
  • Kostenlose Seminare
  • Taschengeld in Höhe von 438,00 EUR (Stand: Jan. 2023)
  • Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von 50,00 EUR
  • Arbeitskleidungspauschale in Höhe von 50,00 EUR
  • 30 Tage Urlaub (bei 12 Monaten Freiwilligendienst)
  • Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
  • Bei Bedarf kostengünstiges GroßkundenTicket ÖPNV
  • Qualifiziertes Zeugnis nach Beendigung des Dienstes

Welche Einsatzmöglichkeiten bestehen bei der Stadt Bottrop?
An wen kann ich mich für weitere Informationen wenden?

  • Feuerwehr (37) – 5 Plätze
    (Frei ab Sommer 2023)
    Einsatzbereich: Tätigkeit im Krankentransportdienst
    Ansprechpartner: Herr Noack, Tel. 02041/7803-121

  • Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung (40) – 36 Plätze
    (Ganzjährige Nachbesetzung zu verschiedenen Terminen)
    Einsatzbereich: Betreuung von behinderten Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts
    Ansprechpartnerin: Frau Linzner, Tel. 02041/70-3285

  • Gesundheitsamt (53)  - 1 Platz
    Frei ab Sommer 2024)
    Einsatzbereich: Tätigkeit in der Drogenhilfe Ansprechpartnerin: Herr Knippschild, Tel. 02041/70-3511

    Mindestalter 18 Jahre und Führerschein erforderlich


Zu beachten ist:

Aufgrund der seit 01.03.2020 in Kraft getretenen Masernimpfpflicht ist vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gegen Masern erforderlich.

Ohne Nachweis kann der Bundesfreiwilligendienst nicht aufgenommen werden.

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