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Vermeidung von Umgebungslärm

Im Juni 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat die „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ erlassen.

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Im Sinne dieser Richtlinie sind unter der Bezeichnung Umgebungslärm  belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, zusammengefasst. Es handelt sich um Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie von Flächen mit bestimmten industriellen und gewerblichen Tätigkeiten ausgeht.

Lärm, den Personen in Wohnungen verursachen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln, Sport- und Freizeitlärm sowie Baulärm ist kein Lärm im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie.

Mit der Umgebungslärmrichtlinie ist in den EU-Staaten ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgelegt worden. Durch Lärm verursachte Belästigungen und schädliche Auswirkungen  sollen verhindert, vorhandene Belästigungen verringert werden.

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Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, in ihren Gebieten regelmäßig Lärmkarten für Straßen, Schienenwege, Flughäfen und Gewerbe/Industrie zu erarbeiten und, soweit erforderlich, Lärmaktionspläne aufzustellen.

In Deutschland ist die Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 durch Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) um den sechsten Teil „Lärmminderungsplanung“ (§§ 47a bis 47f) in nationales Recht überführt worden.

Die Anforderungen an Lärmkarten wurden mit der 34. BImSchV konkretisiert.

Die Berechnungen für den Umgebungslärm sind separat für die einzelnen Schallquellen zu berechnen. Für Straßen, Schienenwege, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbe  gibt es jeweils eigene Methoden.
Auf der Grundlage der jeweiligen Lärmkartierungen wurden die Lärmaktionspläne aufgestellt. Für die Schienenverkehrswege des Bundes wurde die Lärmaktionsplanung der 3. Stufe vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt.
Die weiteren Schallquellen wurden für den "Ballungsraum Bottrop" durch die Stadtverwaltung Bottrop selbst betrachtet.

Die Lärmaktionspläne der 3. Stufe sind derzeitig abgeschlossen und die Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.
Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der 4. Stufe sind in der Vorbereitung.

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