Einreise und Unterkunft
Basisinformationen zur Einreise und Inforationen zur Unterkunftsuche.
Basisinformationen zu Einreise und Unterkunft
Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen. Dies betrifft im Zuge des Konflikts vertriebene:
- ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen,
- Nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen,
- Nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Personen, die nicht in diese Kategorien fallen, muss vor der Rückkehr in ihr Heimatland Zugang zur EU zum Zwecke der Durchreise gewährt werden.
Städtische Anlaufstelle für Unterbringung und Geldleistungen
Sie oder ein Verwandter, oder ein Bekannter möchten untergebracht werden, oder Geldleistungen beantragen? Dazu hat die Stadt Bottrop den "Infopoint Ukraine" im Haus der Beratung gegenüber dem ZOB (Horster Str. 6-8, 2. OG - ein Aufzug ist vorhanden) eingerichtet.
Hier können sämtliche Fragen zu Themen wie Geldleistungen und Unterbringung gestellt und Termine für weitere persönliche Beratung im Sozialamt vereinbart werden.
Eine Ersterfassung von persönlichen Daten erfolgt ebenfalls. Deshalb bitte - wenn vorhanden - Pässe aller eingereisten Personen unbedingt mitbringen.
Es gilt die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Nachweise hierüber müssen mitgebracht werden.
Stadt Bottrop
Anschrift
Horster Str. 6-8
46236 Bottrop
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Kontakt
Tel.: 02041 704555
E-Mail-Adresse: asyl-sozialarbeitbottropde
Erreichbarkeit
montags bis freitags
8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Unterbringung von Haustieren
Viele Menschen aus der Ukraine haben auf der Flucht auch ihre Haustiere mitgenommen. Dies ist bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit ein Problem. Es muss eine passende Unterkunft gefunden werden und für die Einreise von Haustieren - insbesondere für Hunde und Katzen - gelten Auflagen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Die Informationen dazu sind auf einer eigenen Webseite zusammengefasst.
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Links für weitere Informationen
Das Bundesinnenministerium hat eine Webseite ins Netz gestellt, auf der offizielle Informationen zu Unterkunft, Basisthemen sowie medizinischer Versorgung in Deutschland gebündelt sind. Die Informationen sind auch auf Ukrainisch und Russisch verfügbar.
Weitere Informationen zu allen Gesichtspunkten, die für Neueinwanderer in Deutschland wichtig sind finden sich auch auf Ukrainisch auf der Webseite handbookgermany.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Informationen zur Einreise von Flüchtlingen aus der Ukraine haben auch Bund und Land auf verschiedenen Webseiten zusammengestellt. Hier finden sich auch Informationen in Englisch und Ukrainisch.
- Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine (Webseite des Bundesinnenministeriums) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine (Webseite des Bundesamtes für Migration) (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.integrationsbeauftragte.de/ukraine (Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.mkffi.nrw/ukraine (Webseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen
Information der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat auf einer Webseite Informationen für Geflüchtete zusammengestellt.
Informationen von Arbeitgebern
Eine Webseite des JobAidUkraine e.V., der im Wesentlichen von Arbeitgebern getragen wird, gibt Informationen zu Arbeit und Jobs. Die Webseite ist auf Englisch eine ukrainische Übersetzung ist verfügbar.