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Einreise mit Haustieren

Unterbringung und Auflagen für Flüchtlinge, die Haustiere mitgebracht haben.

Welche Auflagen gibt es für Hunde und Katzen?

Tollwutimpfung notwendig

Für die Einreise aus der Ukraine in Ländern der EU müssen Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und einen Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung haben. In der Regel verfügen aber die mitgereisten Tiere nicht über diese tierseuchenrechtlichen Anforderung.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine durch einen Virus verursachte, tödlich verlaufende Erkrankung, die vom Tier durch einen Biss auf den Menschen übertragen werden kann. Die Übertragung der Infektion erfolgt bei einem Biss durch den Speichel von Tieren, die sich mit dem Tollwutvirus infiziert haben und keinen wirksamen Impfschutz gegen das Tollwutvirus besitzen.

Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes ist jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass Hunde oder Katzen aus der Ukraine sich mit dem Tollwutvirus infiziert haben als gering eingestuft worden.

Quarantänepflicht

Da es sich dennoch um eine auf den Menschen übertragbare Erkrankung handelt, werden die in Nordrhein-Westfalen angekommenen Hunde und Katzen in häuslicher Quarantäne isoliert.

Dies bedeutet, dass eine Katze die Wohnung oder das Haus nicht verlassen darf und ein Hund nur an der Leine geführt werden und nur zum Lösen die Räumlichkeiten verlassen darf. Außerhalb der Wohnung oder des Hauses darf der Hund keinen Kontakt zu anderen Hunden oder Menschen haben, solange er in der häuslichen Isolation untergebracht ist.

Zu Beginn der Isolation, wird erfasst, ob der Hund / die Katze mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist und ob eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann.

Ist das Tier entsprechend gekennzeichnet und es kann eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden, wird dem Tier durch einen Tierarzt Blut entnommen und dieses auf das Vorliegen von Antikörper-Titern überprüft. Liegen ausreichend Antikörper gegen das Tollwutvirus vor, so kann die häusliche Isolation beendet werden. Weiterhin stellt der Tierarzt einen EU-Heimtierausweis aus.

Kostenübernahme

Die Kosten für die tierärztlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Blut Probennahme, den Laborkosten sowie der Impfung und dem Ausstellen des Heimtierausweises werden von der Stadt Bottrop übernommen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Webseite ins Netz gestellt mit Informationen zu diesem Thema. Hier finden sich auch Texte in russischer und ukrainischer Sprache.

Was bedeutet es für die Unterbringung, wenn Heimtiere mitgebracht werden?

In den Gemeinschaftsunterkünften können keine Familien mit Haustieren untergebracht werden. Dies hat zwei Gründe: Erstens aus medizinisch-hygienischen Sicht sind Gemeinschaftsunterkünfte nicht geeignet. Zweitens sollen die Menschen und das mitgebrachte Haustier zur Ruhe kommen können.

Daher sucht die Stadt Bottrop nach Freiwilligen, die die Tiere der Geflüchteten aufnehmen und die häusliche Isolation sowie die mit der Isolation in Verbindung stehenden tierärztlichen Maßnahmen im eigenen, privaten zu Hause organisieren können.

Es gibt verschiedene Hilfsangebote. So bietet die Tierschutzorganisation TASSO e.V. auf einer Internetseite eine Plattform an, um geflüchteten Menschen aus der Ukraine und ihren Tieren eine Unterkunft zu vermitteln.

Aber egal welche Art der Unterkunft gefunden wird - auch bei privaten Unterkünften bei Verwandten oder Bekannten. Es gelten die tierseuchenrechtlichen Auflagen!

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